Bautechnische Prüfung
Die Folgen des Versagens baulicher Anlagen sind oftmals nicht nur eine große finanzielle Belastung. Wer sich in einem Gebäude mit bautechnischen Mängeln aufhält, ist einer Gefahr ausgesetzt, die auf keinen Fall unterschätzt werden sollte und schnell lebensgefährlich werden kann. Der Gesetzgeber hat sich in den Landesbauverordnungen daher dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit nachhaltig vor solchen Mängeln zu schützen.
Ihre Umsetzung findet dieses Versprechen in Form der unabhängigen bautechnischen Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Per Gesetz ist dabei genauestens festgelegt, in welchen Fällen ein Bauvorhaben einer umfassenden Untersuchung bedarf. Einer der Bestandteile dieser präventiven Kontrollmaßnahme ist die Prüfung der bautechnischen Nachweise. Dabei sind die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes anzugeben, außerdem werden sämtliche statische Berechnungen und die dazugehörigen Pläne begutachtet und mit den geltenden Schall- und Wärmeschutzbestimmungen abgeglichen. In Baden-Württemberg ist es zudem obligatorisch, die Ausführung in statisch-konstruktiver Hinsicht stichprobenartig zu überwachen.
Sicherheit durch Qualität
Die Durchführung von bautechnischen Untersuchungen ist lediglich jenen Prüfingenieuren gestattet, welche durch die oberste Baurechts-behörde dazu anerkannt wurden und über umfassende Qualifikationsnachweise verfügen. Wir von Wulle Laig möchten, dass Ihr Vorhaben auf einem soliden Fundament fußt und dabei allen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen uneingeschränkt gerecht wird. Angefangen bei der statischen Überprüfung und Nachberechnung Ihrer Baupläne übernehmen wir die gesamte Sachbearbeitung der bautechnischen Prüfung und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig vor Ort auf der Baustelle.
Für die beiden anerkannten Prüfingenieure für Bautechnik Dipl.-Ing. Rainer Wulle und Prof. Dr. Ing. Hugo Rieger führen wir die Sachbearbeitung von bautechnischen Prüfungen aller Fachrichtungen durch.
Dipl-Ing. Rainer Wulle ist Prüfingenieur für die Fachrichtung Massivbau (2), während Prof. Dr. Ing. Hugo Rieger für die Fachrichtungen Metallbau (1) und Holzbau (3) anerkannter Prüfingenieur ist. Beide haben Ihren Prüfsitz in Heilbronn, wie wir unser Büro, in der Kreuzenstraße 98.
Die räumliche Nähe zwischen unseren Ingenieuren als Sachbearbeiter und den Prüfingenieuren beschleunigt und erleichtert den Ablauf der Prüfungen zum Vorteil des Bauherren.
Unsere Leistungen im Überblick
- Umfassende Sachbearbeitung von bautechnischen Prüfungen
- Statische Überprüfung und ggf. Vergleichsberechnung Ihrer Baupläne
- Stichprobenartige Überwachung der Durchführung auf der Baustelle
Ablauf der Bautechnische Prüfung
- Der Bauherr reicht mit Hilfe seines Architekten das Baugesuch beim zuständigen Landrats- oder Baurechtsamt ein.
- Das Amt oder der Bauherr beauftragt je nach Fachrichtung den entsprechenden Prüfingenieur und erteilt einen Prüfauftrag.
- Parallel dazu muss der aufstellende Tragwerksplaner die statische Berechnung in zweifacher Ausführung an den Prüfingenieur senden.
- Ebenfalls erhält der Prüfingenieur/Sachbearbeiter der Prüfung alle Pläne, die zur Realisierung des Bauvorhabens dienen, zweifach.
- Der Sachbearbeiter des Prüfingenieurs überprüft sämtliche statischen Nachweise und Pläne von der Fundation bis zum Dachgeschoss.
- Werden Differenzen festgestellt kommt es zu Prüfeintragungen. Diese Korrekturen muss der aufstellende Tragwerksplaner in die Berechnung und Pläne übernehmen, damit entsprechend gebaut werden kann.
- Zur Freigabe der Berechnungen und Pläne werden Prüfberichte erstellt, die dem Bauamt, dem Architekten und den Ausstellern.
- Jeder Plan und jede Seite der statischen Berechnung wird mit der Prüfnummer, dem grünen Stempel des Prüfingenieurs und seiner Unterschrift versehen.
- Das Bauamt erteilt die Baufreigabe aufgrund der im Prüfbericht freigegebenen Bauabschnitte/Bauteile.
- Zur Sicherstellung der korrekten Bauausführung werden vor Ort im Bauverlauf Überwachungen und Abnahmen vom Prüfingenieur durchgeführt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten das Bauamt und der Bauherr jeweils einen Satz der geprüften Unterlagen zur Aufbewahrung. (Dies ist wichtig um eine Basis für spätere bautechnische Änderungen zum Beispiel Um- und Anbauten zu haben.)